Was ist Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche, die aufgrund psychischer oder körperlicher Beeinträchtigungen oder ausgeprägter Verhaltensauffälligkeiten einen besonderen Förderbedarf haben.

Die Unterstützung erfolgt individuell nach den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen und umfasst beispielsweise die Begleitung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschüler*innen, die Unterstützung bei der Bearbeitung von Unterrichtsmaterialien oder Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie dem Essen oder Toilettengängen.

Das Hauptziel der Schulbegleitung ist es, das Kind oder den Jugendlichen durch gezielte Unterstützung so zu fördern, dass es mit der Zeit möglichst selbstständig am Schulalltag und Unterricht teilnehmen kann. Kleine Fortschritte und Erfolge sollen dabei zu einer langfristigen Entwicklung beitragen, um die Schulbegleitung schrittweise überflüssig zu machen.

Schulbegleitung gibt einer Schülerin High Five

Effektive und hilfreiche Schulbegleitung

Persönliche Betreuung

Unsere Schulbegleitung ist individuell auf die Bedürfnisse jedes Kindes abgestimmt. Durch enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern stellen wir sicher, dass die Unterstützung dort ansetzt, wo sie am meisten gebraucht wird – sei es im Unterricht, bei den Hausaufgaben oder im sozialen Miteinander.

Förderung der sozialen Integration

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist die Unterstützung der Kinder beim Aufbau sozialer Kontakte in der Schule. Wir helfen ihnen, sich in die Klassengemeinschaft zu integrieren und aktiv am Schulleben teilzunehmen. Dies fördert nicht nur das Selbstbewusstsein der Kinder, sondern erleichtert auch ihre langfristige Integration in die Gesellschaft.

Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten

Unsere Schulbegleiter*innen bieten gezielte sprachliche Unterstützung, um den Kindern zu helfen, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Durch regelmäßige Übung und praktische Anwendung unterstützen wir die Kinder dabei, sich sicher auszudrücken und dem Unterricht besser folgen zu können.

Wer hat Anspruch auf eine Schulbegleitung?

Junge Menschen, welche aus verschiedenen Gründen ihren Schulalltag im Klassenverband aus verschiedenen Gründen nicht allein bewältigen können, dürfen die Hilfe einer Schulbegleitung in Anspruch nehmen. Dabei werden Kinder und Jugendliche mit folgenden Beeinträchtigungen gefördert:

  • Sprachstörung
  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
  • Verschiedene Formen des Autismus-Spektrums
  • Down-Syndrom
  • Formen der geistigen Behinderung
  • Körperbehinderung
  • Sozial-emotionale Beeinträchtigungen

Unser Team betreut unterschiedliche Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, dabei aber auch Kinder und Jugendliche mit:

  • Diagnose Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
  • mit seelischer Beeinträchtigung
  • mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten
  • mit besonderem Förderbedarf
Hikaya | Schulbgeleitung

Aufgaben einer Schulbegleitung

Die spezifischen Aufgaben einer Schulbegleitung richten sich nach der individuellen Situation des Kindes oder Jugendlichen, den schulischen Rahmenbedingungen und der aktuellen Lernsituation. Da diese sich häufig ändern, erfordert die Tätigkeit ein hohes Maß an Flexibilität und die fortlaufende Anpassung der Unterstützungsleistungen.

Das Tätigkeitsfeld der Schulbegleitung ist breit gefächert:

  • Alltagsbewältigung: Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilität, der Überwindung von Barrieren sowie bei alltäglichen Verrichtungen.
  • Unterrichtsbegleitung: Bereitstellung von Strukturierungshilfen, Förderung der Konzentrationsfähigkeit, Setzen von Impulsen, Lenken der Aufmerksamkeit und Unterstützung bei individuellen Aufgaben.
  • Kommunikationsförderung: Hilfe bei der Entwicklung verbaler Kommunikationsfähigkeiten sowie bei der Anwendung non-verbaler Strategien.
  • Psychosoziale Unterstützung: Begleitung in Krisensituationen, Förderung des sozialen Miteinanders mit Mitschüler*innen und Lehrkräften sowie gezieltes Eingreifen bei herausforderndem Verhalten.

F.A.Q.

Die Beantragung einer Schulbegleitung erfolgt über die Erziehungsberechtigten, die beim örtlich zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ein formloses Schreiben einreichen. In diesem sollte der Bedarf kurz begründet werden. Der Träger, in der Regel das Jugend- oder Sozialamt, prüft den Antrag und übernimmt bei Bewilligung meist die entstehenden Kosten.

Für die Antragsbearbeitung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Eine fachärztliche Stellungnahme, die den Unterstützungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen bestätigt.
  • Die Kostenzusage des zuständigen Trägers der Eingliederungshilfe.

Damit beeinträchtige Schüler*innen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen keine Nachteile im Unterricht und bei Leistungsnachweisen entstehen, kann zum Beispiel die Gewichtung von mündlicher und schriftlicher Leistung angepasst werden.

Nach Bewilligung der Förderung durch das zuständige Amt haben die Erziehungsberechtigten Mitspracherecht bei der Auswahl des Kinder- und Jugendhilfeträgers sowie der Person, die ihr Kind unterstützt und fördert.

Dies unterscheidet erfahrungsgemäß von Fall zu Fall. Die Wartezeit wird bedingt durch den Antrag zur Kostenübernahme und der Suche nach einer passenden Fachkraft.